Steuerbefreiung für kleine Solaranlagen
Gute Nachrichten für die Besitzer und Eigentümer von kleinen Solaranlagen: Mit Beginn des Steuerjahres 2023 sollen die Betreiber kleiner Photovoltaik Anlagen von der Ertragsteuer befreit werden. Dies betrifft nicht nur die Lieferung und Installation der Solaranlagen, sondern gilt ebenso für die Stromspeicher, die zusätzlich von der Ertragssteuer befreit werden. Um Ihre Steuerbefreiung nicht zu riskieren, sollten jedoch bestimmte Faktoren berücksichtigt werden. Was genau das ist, erfahren Sie hier (Quelle: agrarheute.com).