EEG 2023 – Änderungen für Photovoltaik-Anlagen
Das für 2023 angepasste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beinhaltet verbesserte und vereinfachte Regelungen, die u.a. für sogenannte Prosumer gelten. Prosumer sind Besitzer von Photovoltaik-Anlagen, die den Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen. Die neuen Regelungen treten jedoch erst nach der Freigabe der EU-Kommission in Kraft, was zum 1. Januar 2023 der Fall sein sollte.
In den neuen Regelungen werden die Vergütungssätze für die Einspeisung angehoben. Diese dürfen jedoch erst nach der Freigabe ausgezahlt werden. Wenn bereits vor Inkrafttreten der Regelungen eine Photovoltaik Anlage in Betrieb genommen werden soll, erhält die Zahlung nachträglich. Dies gilt nicht nur für Solagmodule, die auf dem Dach des Gebäudes montiert werden, sondern ebenfalls für Solarmodule, die auf dem Grundstück aufgestellt sind.
Weitere Informationen finden Sie hier (Quelle: verbraucherzentrale.de).